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Kilometerpauschale in Europa 2026: Alle Länder im Überblick
Wie hoch ist die Kilometerpauschale in anderen europäischen Ländern? Kompletter Vergleich der 2026-Sätze für Dienstreisen und Geschäftsfahrten.
Deutschland erstattet Dienstreisen mit dem privaten Pkw pauschal mit €0,30 pro gefahrenem Kilometer. Dieser Satz ist seit 2004 unverändert — über zwei Jahrzehnte lang. Doch wie steht Deutschland damit im europäischen Vergleich? Sind 30 Cent großzügig, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich? Und wie handhaben andere Länder die steuerliche Behandlung von Geschäftsfahrten?
Dieser Artikel vergleicht die offiziellen Kilometerpauschalen in 27 europäischen Ländern für 2026. Er zeigt, wo es die höchsten Sätze gibt, welche Modelle existieren und wo die größten Unterschiede bei der Pendlerbehandlung liegen. Wer regelmäßig grenzüberschreitend dienstlich unterwegs ist oder einfach wissen will, ob die deutsche Regelung fair ist, findet hier die Zahlen.
Für den vollständigen Deutschland-spezifischen Überblick: Kilometerpauschale 2026: Praxiskompass für Pendeln und Dienstreise.
Alle Sätze auf einen Blick: Europa-Vergleich 2026
Die folgende Tabelle zeigt die Kilometerpauschalen für Dienstreisen mit dem privaten Pkw in 27 europäischen Ländern, sortiert nach EUR-Äquivalent (absteigend). Die drei Länder ohne einen einzelnen Satz — Irland, Frankreich und Italien — stehen am Ende, weil sich ihre Spannen nicht sinnvoll einsortieren lassen. Nicht-Euro-Beträge sind mit den EZB-Referenzkursen vom 18. September 2026 umgerechnet.
| Land | Satz | Währung | EUR-Äquivalent | Modell | Pendlerregelung |
|---|---|---|---|---|---|
| Island | 142 bis 83 | ISK | ~€1,02 bis €0,60 | Degressive Staffel (nicht marginal) | Kein Pendlerabzug |
| Schweiz | 0,75 | CHF | ~€0,79 | Pauschale | Fahrtkostenabzug bis CHF 3.000 (Bund) |
| Finnland | 0,55 | EUR | €0,55 | Pauschale | Abzug nach günstigstem Verkehrsmittel |
| Dänemark | 3,94/2,28 | DKK | ~€0,53/€0,31 | Gestaffelt (20.000 km) | Befordringsfradrag DKK 3,17/km (25–120 km) |
| Österreich | 0,50 | EUR | €0,50 | Pauschale (max. 30.000 km/Jahr) | Pendlerpauschale + Pendlereuro €6/km |
| Kroatien | 0,50 | EUR | €0,50 | Pauschale | Nur zum ÖPNV-Ticketpreis steuerfrei |
| Estland | 0,50 | EUR | €0,50 | Pauschale (max. €550/Monat) | Nur unter engen Voraussetzungen |
| Belgien | 0,4761 | EUR | €0,4761 | Indexiert (Jul 2026 bis Jun 2027) | Steuerfrei bis €500/Jahr |
| Slowenien | 0,43 | EUR | €0,43 | Pauschale | €0,21/km, mindestens €140/Monat |
| Großbritannien | 0,55/0,25 je Meile | GBP | ~€0,40/€0,18 je km | Gestaffelt (10.000 mi) | Kein genereller Abzug |
| Portugal | 0,40 | EUR | €0,40 | Pauschale | Kein Pendlerabzug |
| Malta | 0,35 | EUR | €0,35 | Steuerfreie Obergrenze | Kein Pendlerabzug |
| Norwegen | 3,50 | NOK | ~€0,32 | Pauschale | Reisefradrag NOK 1,90/km ab NOK 12.000 |
| Slowakei | 0,313 + Kraftstoff | EUR | ~€0,31 + Kraftstoff | Grundbetrag + Kraftstoff | Kein genereller Abzug |
| Deutschland | 0,30 | EUR | €0,30 | Pauschale | Entfernungspauschale €0,38 ab km 1 |
| Luxemburg | 0,30 | EUR | €0,30 | Pauschale (Staatsdienst-Satz) | Entfernungseinheiten, €99 je Einheit |
| Polen | 1,15 | PLN | ~€0,26 | Hubraum-Staffel (über 900 cm³) | Kein Pendlerabzug |
| Spanien | 0,26 | EUR | €0,26 | Pauschale | Kein Pendlerabzug |
| Niederlande | 0,25 | EUR | €0,25 | Pauschale (steuerfrei) | Steuerfreie Erstattung €0,25/km |
| Zypern | 0,25 | EUR | €0,25 | Steuerfreie Obergrenze | Kein genereller Abzug |
| Tschechien | 5,90 + Kraftstoff | CZK | ~€0,24 + Kraftstoff | Grundbetrag + Kraftstoff | Kein Pendlerabzug |
| Schweden | 2,50 (25 kr/mil) | SEK | ~€0,22 | Pauschale | Reseavdrag ab SEK 15.000 Eigenanteil |
| Griechenland | 0,20 | EUR | €0,20 | Pauschale (nur öffentlicher Dienst) | Kein genereller Abzug |
| Ungarn | 15 + Kraftstoffnorm | HUF | ~€0,04 + Kraftstoff | Normkosten + Kraftstoff | 30 Ft/km steuerfrei |
| Irland | 20,56 bis 90,63 Cent | EUR | €0,21 bis €0,91 | Hubraum × Jahreskilometer | Kein genereller Abzug |
| Frankreich | Formel | EUR | ~€0,37 bis €0,70 | Barème (PS + Jahreskilometer) | Frais réels bis 40 km einfache Strecke |
| Italien | ACI-Tabellen | EUR | variabel | Fahrzeugspezifisch | Kein genereller Abzug |
Drei Hinweise zur Lesart. Erstens sind die EUR-Äquivalente Momentaufnahmen — sie bewegen sich mit dem Wechselkurs, die Beträge in Landeswährung nicht. Zweitens ist der britische Satz je Meile ausgewiesen und nur in der EUR-Spalte auf Kilometer umgerechnet; wer 55 Pence direkt mit €0,50 vergleicht, vergleicht Meilen mit Kilometern. Drittens sind Tschechien, die Slowakei und Ungarn nicht so niedrig, wie die Zahl suggeriert: dort kommt zum Grundbetrag die Kraftstofferstattung nach Normverbrauch und amtlichem Kraftstoffpreis hinzu.
Island ist der eigentliche Spitzenreiter — und rechnet anders
Island wird in Europa-Vergleichen meist vergessen, führt die Tabelle aber mit Abstand an. Skatturinn setzt den Satz im jährlichen Skattmat fest, 2026 von ISK 142/km in der höchsten Stufe bis ISK 83/km in der niedrigsten. Entscheidend ist die Mechanik: Die Staffel ist degressiv und nicht marginal. Die Stufe, in die die Jahresfahrleistung insgesamt fällt, bestimmt den Satz für alle Kilometer — wer 2.500 km fährt, rechnet alle 2.500 km zum Satz dieser Stufe ab, nicht die ersten 1.000 km zum höheren. Das ist das Gegenteil des dänischen oder britischen Modells und die häufigste Fehlerquelle bei isländischen Abrechnungen.
Daneben existiert ein zweites System: das Akstursgjald aus den Tarifverträgen des Staatsdienstes, seit 1. Juni 2026 bei ISK 150/135/120 je nach Stufe (Januar bis Mai 2026 waren es 144/130/115). Wer „der isländische Satz 2026“ sagt, muss dazusagen, welches der beiden Systeme und welchen Zeitraum er meint.
Deutschland im Nachbarvergleich
Wer die deutsche Dienstreisepauschale von €0,30 mit den direkten Nachbarn vergleicht, sieht ein gemischtes Bild:
Österreich (€0,50): Mit 67 % mehr pro Kilometer ist Österreich deutlich großzügiger. Das amtliche Kilometergeld stieg zum 1. Januar 2025 von €0,42 auf €0,50 (Progressionsabgeltungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 144/2024) und deckt alle Betriebskosten pauschal ab. Steuerfrei sind höchstens 30.000 km im Kalenderjahr, also €15.000. Motorrad und Fahrrad liegen seit dem 1. Juli 2025 einheitlich bei €0,25/km — die kurzzeitige Anhebung auf €0,50 wurde nach einem halben Jahr zurückgenommen. Für jede dienstlich notwendig mitbeförderte Person kommen €0,15/km hinzu. Die österreichischen Regeln im Detail, samt Pendlerpauschale und Nachweispflichten, stehen in Kilometergeld Österreich 2026.
Schweiz (CHF 0,75 / ~€0,79): Der eidgenössisch anerkannte Abzug wurde zum Steuerjahr 2026 von 70 auf 75 Rappen erhöht. Er leitet sich aus dem jährlichen TCS-Kilometerpreis für ein Referenzfahrzeug ab und ist damit keine vom TCS-Satz unabhängige Größe. Umgerechnet rund €0,79 — der zweithöchste Wert in Europa, allerdings bei entsprechend höherem Preisniveau.
Niederlande (€0,25): Die steuerfreie Kilometervergoeding wurde im Mai 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 von €0,23 auf €0,25 angehoben (Stcrt. 2026, 18302). Sie gilt einheitlich für alle Fahrten einschließlich Pendeln; eine separate Entfernungspauschale gibt es nicht. Wichtig für Planungen: Die Maßnahme ist als Reaktion auf den Energiepreisschock befristet und läuft zum 1. Januar 2027 aus.
Belgien (€0,4761): Der belgische Satz ist indexiert, und es gibt zwei Mechanismen. Im jährlichen Regime (1. Juli bis 30. Juni) gilt seit dem 1. Juli 2026 €0,4761/km; davor waren es €0,4449. Im quartalsweisen Regime lag der Satz im dritten Quartal 2026 bei €0,4440 — und von April bis Juni 2026 monatlich bei €0,4571, €0,4841 und €0,5055, weil der Energiepreisschock eine Sonderregelung auslöste. Der Arbeitgeber wählt ein Regime und bleibt für die Periode dabei.
Luxemburg (€0,30): Identisch mit Deutschland — aber auf anderer Grundlage. Die €0,30 stammen aus dem Règlement du Gouvernement en Conseil vom 19. Juni 2015 für den Staatsdienst; über die Circulaire L.I.R. n° 115/6 wird dieser Satz zur steuerfreien Obergrenze auch für die Privatwirtschaft. Seit 2015 nicht indexiert. Für den Arbeitsweg gilt er ausdrücklich nicht: Dafür gibt es die Entfernungseinheiten mit €99 je Einheit, wobei die ersten vier nicht zählen und bei 26 Einheiten (€2.574) Schluss ist.
Dänemark (DKK 3,94 / ~€0,53 für die ersten 20.000 km): Deutlich über der deutschen Pauschale, aber gestaffelt — ab 20.001 km sinkt der Satz auf DKK 2,28 (~€0,31), und die Schwelle zählt je Arbeitgeber. Der Pendlerabzug ist davon getrennt und wurde durch das Gesetz Nr. 616 vom 30. Juni 2026 rückwirkend für das ganze Jahr 2026 angehoben: nichts für die ersten 24 km, DKK 3,17/km von 25 bis 120 km, DKK 1,59/km darüber.
Polen (PLN 1,15 / ~€0,26): Knapp unter dem deutschen Niveau. Der Satz gilt für Motoren über 900 cm³ und damit für praktisch jeden Pkw; die oft zitierten PLN 0,89 betreffen nur Kleinstmotoren bis 900 cm³.
Im Ergebnis liegt Deutschland mit €0,30 im europäischen Mittelfeld — hinter Island, der Schweiz, Finnland, Dänemark, Österreich, Kroatien, Estland, Belgien und Slowenien, aber vor Spanien, den Niederlanden, Tschechien und, entgegen der Erwartung, auch vor Schweden und Norwegen.
Die Top 5: Wo gibt es am meisten?
Fünf Länder stechen mit besonders hohen Kilometerpauschalen hervor:
1. Island — ISK 142 bis 83/km (~€1,02 bis €0,60): Kein anderes europäisches Land zahlt in der Spitze annähernd so viel. Der Satz spiegelt isländische Fahrzeug-, Kraftstoff- und Versicherungskosten sowie die Abnutzung auf unbefestigten Straßen. Wegen der degressiven, nicht marginalen Staffel gilt er allerdings nur bei geringer Jahresfahrleistung in voller Höhe.
2. Schweiz — CHF 0,75/km (~€0,79): Zum Steuerjahr 2026 von 70 auf 75 Rappen erhöht. Der Bund koppelt den Abzug an den TCS-Kilometerpreis eines Referenzfahrzeugs, weshalb er sich mit den realen Haltungskosten mitbewegt statt jahrzehntelang festzustehen.
3. Finnland — €0,55/km: Der höchste pauschale Satz der Eurozone. Das finnische Steueramt (Verohallinto) passt ihn jährlich an die tatsächlichen Betriebskosten an — 2025 waren es noch 59 Cent, für 2026 wurde er auf 55 Cent gesenkt. Die Begründung bleibt dieselbe: lange Distanzen, harte Winter, hohe Fahrzeugkosten.
4. Dänemark — DKK 3,94/km (~€0,53) in der ersten Stufe: Über die ersten 20.000 km hinweg einer der großzügigsten Sätze Europas, danach fällt er um mehr als 40 % ab.
5. Österreich, Kroatien und Estland — je €0,50/km: Drei Länder teilen sich den fünften Platz. Estland ist der Aufsteiger: Dort stieg der Satz zum 1. Januar 2025 von €0,30 auf €0,50, und der Monatsdeckel von €335 auf €550. Ohne Fahrtenbuch (sõidupäevik) ist die gesamte Zahlung allerdings Arbeitslohn.
Auffällig: Die Top-5-Länder liegen alle mindestens 67 % über dem deutschen Satz. Würde man den deutschen Satz inflationsbereinigt seit 2004 hochrechnen, läge er heute bei etwa €0,42 — in der Nähe von Belgien und Slowenien.
Pauschale vs. gestaffelt vs. Formel
Nicht jedes Land rechnet mit einem einzigen festen Betrag pro Kilometer. Es gibt drei grundlegende Modelle:
Flat-Rate (Pauschale)
Das einfachste Modell: ein fester Betrag pro Kilometer, unabhängig von Fahrzeugtyp oder Fahrleistung. Deutschland (€0,30), Spanien (€0,26), die Niederlande (€0,25), Portugal (€0,40), Finnland (€0,55), Österreich (€0,50) und Slowenien (€0,43) nutzen dieses System.
Vorteil: Einfache Abrechnung, kein Verwaltungsaufwand. Nachteil: Der Satz bildet die tatsächlichen Kosten nur grob ab — wer einen sparsamen Kleinwagen fährt, profitiert stärker als jemand mit einem Oberklasse-Fahrzeug.
Gestaffelt (Tiered)
Großbritannien: 55 Pence pro Meile für die ersten 10.000 Geschäftsmeilen pro Steuerjahr, danach 25 Pence. Der erste Satz stieg zum 6. April 2026 von 45 auf 55 Pence — die erste Änderung seit 2011. Die Logik der Staffel: Die ersten Meilen tragen überproportional hohe Fixkosten (Versicherung, Steuer, Abschreibung), die sich mit zunehmender Fahrleistung auf mehr Kilometer verteilen.
Dänemark: DKK 3,94 für die ersten 20.000 km, danach DKK 2,28. Ähnliche Logik wie in Großbritannien — degressive Kostenverteilung. Anders als in Großbritannien zählt die Schwelle je Arbeitgeber, nicht je Person.
Island: degressiv wie Dänemark, aber nicht marginal — die erreichte Stufe bestimmt den Satz rückwirkend für die gesamte Jahresfahrleistung.
Formel-basiert
Frankreich (barème kilométrique): Der Satz hängt von der steuerlichen PS-Zahl des Fahrzeugs und der Jahreskilometerleistung ab. Ein Fahrzeug mit 5 Steuer-PS bei 15.000 km/Jahr ergibt eine andere Pauschale als ein 7-PS-Wagen bei 25.000 km. Für Elektrofahrzeuge gibt es einen Aufschlag von 20 %. Dieses Modell ist präziser, aber aufwändiger.
Italien (ACI-Tabellen): Der Automobile Club d’Italia veröffentlicht jährlich fahrzeugspezifische Kostentabellen, aufgeschlüsselt nach Marke, Modell und Jahreslaufleistung. Der Erstattungsbetrag ist damit individuell — ein Fiat Panda hat einen anderen Satz als ein BMW 3er.
Irland (Civil Service Rates): Eine Matrix aus drei Hubraumklassen und vier Entfernungsbändern, von 20,56 bis 90,63 Cent je Kilometer. Sie ist nicht monoton: Das zweite Band (1.501 bis 5.500 km) zahlt am meisten, danach fällt der Satz steil ab. Elektrofahrzeuge werden in der mittleren Hubraumklasse abgerechnet.
Tschechien und Slowakei: Hier kombiniert die Formel einen pauschalen Grundbetrag mit dem amtlichen Kraftstoffpreis, multipliziert mit dem Normverbrauch des Fahrzeugs. Tschechien setzt 2026 CZK 5,90/km an, die Slowakei €0,313/km. Die Kraftstoffkomponente schwankt: In Tschechien stieg der amtliche Dieselpreis zum 1. Juni 2026 von CZK 34,10 auf CZK 44,50 je Liter mitten im Jahr.
Ungarn: Ähnliches Prinzip, andere Größenordnung. Die 15 Ft/km sind nur die Normkosten; dazu kommt der Kraftstoff nach Verbrauchsnorm und amtlichem NAV-Preis. Wer die 15 Ft als Gesamtsatz liest, unterschätzt die Erstattung um ein Vielfaches.
Pendlerpauschale: Der größte Unterschied
Die Behandlung des Arbeitswegs ist der Bereich mit den größten Abweichungen zwischen europäischen Ländern. Während Deutschland mit der Entfernungspauschale ein eigenes, gut bekanntes System hat, existieren in anderen Ländern völlig unterschiedliche Ansätze — oder gar keine Regelung.
| Land | Pendlerbehandlung | Satz / Deckelung |
|---|---|---|
| Deutschland | Entfernungspauschale (einfache Strecke) | €0,38/km ab km 1 (seit 2026), €4.500/Jahr — Deckel entfällt bei eigenem Pkw |
| Österreich | Pendlerpauschale + Pendlereuro | Bis €3.672/Jahr (groß) + €6/km Pendlereuro (2026, zuvor €2) |
| Niederlande | Steuerfreie Erstattung durch Arbeitgeber | €0,25/km (alle Fahrten) |
| Norwegen | Reisefradrag (Reiseabzug) | NOK 1,90/km, Eigenanteil NOK 12.000, Obergrenze NOK 120.000 |
| Schweden | Reseavdrag | Eigenanteil SEK 15.000 (Steuerjahr 2026), Pkw nur ab 5 km und 2 Stunden Zeitgewinn |
| Dänemark | Befordringsfradrag | DKK 3,17/km (25–120 km), DKK 1,59/km darüber; erste 24 km gar nicht |
| Schweiz | Fahrtkostenabzug (FABI) | Max. CHF 3.000/Jahr (direkte Bundessteuer), Kantone abweichend |
| Slowenien | Povračilo stroškov prevoza | €0,21/km, mindestens €140/Monat steuerfrei |
| Luxemburg | Entfernungseinheiten | €99 je Einheit, erste 4 zählen nicht, max. €2.574/Jahr |
| Finnland | Matkakuluvähennys | Nach günstigstem Verkehrsmittel; eigener Pkw nur ausnahmsweise, dann €0,27/km, Eigenanteil €900 |
| Belgien | Pauschale oder tatsächliche Kosten | €500/Jahr steuerfrei (2026) oder €0,15/km in den Werbungskosten |
| Ungarn | Pflichterstattung durch Arbeitgeber | 30 Ft/km steuerfrei, 18 Ft/km verpflichtend |
| Frankreich | Frais réels | Barème bis 40 km einfache Strecke, darüber Nachweis nötig |
| Kroatien | Nur ÖPNV-Ticketpreis | Kein Kilometersatz |
| Großbritannien | Kein genereller Abzug | — |
| Spanien | Kein genereller Abzug | — |
| Italien | Kein genereller Abzug | — |
Drei Beobachtungen:
-
Deutschland ist mit der Entfernungspauschale eine Ausnahme. In den meisten Ländern gibt es entweder eine steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung oder gar keinen Pendlerabzug. Das deutsche System, bei dem der Arbeitnehmer den Abzug in der eigenen Steuererklärung geltend macht, ist konzeptionell ungewöhnlich.
-
Skandinavische Länder setzen auf Eigenanteile. Norwegen und Schweden erlauben Pendlerabzüge, aber erst oberhalb eines Sockelbetrags: NOK 12.000 beziehungsweise SEK 15.000 im Jahr. Beides sind Geldbeträge, keine Kilometergrenzen — eine Verwechslung, die in Vergleichstabellen häufig vorkommt. Dänemark geht noch weiter und lässt die ersten 24 Kilometer der einfachen Strecke komplett unberücksichtigt.
Ein Sonderfall ist Finnland: Dort ist der Arbeitsweg zwar abzugsfähig, aber nach dem günstigsten verfügbaren Verkehrsmittel. Praktisch heißt das Fahrkarten statt Kilometern. Der eigene Pkw zählt nur, wenn kein Nahverkehr existiert, der Weg zur Haltestelle mindestens drei Kilometer beträgt, die Wartezeit zwei Stunden erreicht oder die Fahrt zwischen 0 und 5 Uhr liegt.
- Südeuropäische Länder bieten wenig. Spanien, Italien und Portugal gewähren keinen systematischen Pendlerabzug. Der Arbeitsweg gilt dort als private Lebensführung. Die Ausnahme in Westeuropa ist Frankreich, wo der Arbeitsweg unter den frais réels bis 40 Kilometer einfache Strecke ohne weitere Begründung absetzbar ist.
Länder ohne einfache Pauschale
In sechs Ländern lässt sich die Erstattung nicht in einem einzelnen Satz zusammenfassen:
Frankreich: Der barème kilométrique des Finanzministeriums differenziert nach steuerlicher PS-Zahl (bis 3, dann 4, 5, 6 und 7+ PS) und Jahreskilometerleistung (bis 5.000, 5.001 bis 20.000, über 20.000 km). Die effektiven Sätze liegen etwa zwischen €0,37 und €0,70 pro Kilometer, für Elektrofahrzeuge mit dem Zuschlag von 20 % bei bis zu rund €0,84. Die Koeffizienten stammen aus dem Erlass vom 27. März 2023 und wurden für die Erklärungen 2024, 2025 und 2026 nicht angehoben. Nicht zu verwechseln mit dem barème des frais de carburant, der nur Kraftstoff abdeckt und deutlich niedriger liegt.
Italien: Die ACI-Tabellen (Automobile Club d’Italia) werden im Gazzetta Ufficiale veröffentlicht — die Fassung für 2026 am 23. Dezember 2025 — und listen für jedes Fahrzeugmodell einen spezifischen Kostensatz pro Kilometer. Die Erstattung ist damit fahrzeuggebunden, vom Fiat 500 bis zum Audi A6. Die Nachweispflicht über nachvollziehbare Zahlungswege, die Italien 2025 für Reisekosten eingeführt hat, gilt für Verpflegung, Übernachtung und Taxi — nicht für die Kilometererstattung.
Irland: Die Civil Service Mileage Rates staffeln nach Hubraum (bis 1.200 cc, 1.201 bis 1.500 cc, über 1.500 cc) und Jahreslaufleistung (bis 1.500 km, 1.501 bis 5.500 km, 5.501 bis 25.000 km, darüber). Die Sätze reichen von 20,56 bis 90,63 Cent je Kilometer und sind über die Entfernungsbänder hinweg nicht monoton — das zweite Band zahlt am meisten.
Tschechien: Die Erstattung besteht aus einem Grundbetrag (2026: CZK 5,90/km) plus Kraftstoffkosten, berechnet aus dem Normverbrauch des Fahrzeugs und dem amtlich festgesetzten Kraftstoffpreis. Die Preise für 2026: CZK 34,70/l für Benzin 95, CZK 39,00/l für Benzin 98, CZK 7,20/kWh für Strom — und für Diesel CZK 34,10/l bis zum 31. Mai, danach CZK 44,50/l.
Slowakei: Anders als oft dargestellt gibt es sehr wohl einen Grundbetrag: seit dem 1. Januar 2026 €0,313 je angefangenem Kilometer für Pkw (Mitteilung 340/2025 Z. z.). Er wird zusätzlich zur Kraftstofferstattung gezahlt, die sich aus dem Verbrauch laut Fahrzeugschein und dem Beleg des Arbeitnehmers ergibt.
Ungarn: Die 15 Ft/km sind nur die pauschalen Normkosten; dazu kommt der Kraftstoff nach Verbrauchsnorm und amtlichem NAV-Preis (September 2026: 604 Ft/l Super 95, 667 Ft/l Diesel). Für den Arbeitsweg gilt ein eigenes Regime mit bis zu 30 Ft/km steuerfrei und 18 Ft/km verpflichtender Erstattung — dort ohne Kraftstoffzuschlag.
Zypern, Malta und Griechenland — drei Sonderfälle
Zypern und Malta veröffentlichen keine Kilometerpauschale im eigentlichen Sinn, sondern eine steuerfreie Obergrenze. Zypern nennt in der Leitlinie der Steuerbehörde zu Sachbezügen 25 Cent je Kilometer, Malta in Regel 18(5) der Fringe Benefits Rules (S.L. 123.55) 35 Cent. In beiden Fällen gilt: Wird der Betrag überschritten oder das Fahrtenbuch nicht geführt, ist die gesamte Zahlung steuerpflichtiger Sachbezug, nicht nur der übersteigende Teil. Der gelegentlich zitierte zyprische Staffeltarif von €0,30 bis €0,42 nach Hubraum existiert so nicht — die zyprische Staffelung betrifft den öffentlichen Dienst und richtet sich nach Jahresfahrleistung und Antriebsart, nicht nach Hubraum.
Griechenland hat für die Privatwirtschaft überhaupt keinen gesetzlichen Kilometersatz: Nach Art. 14 § 1 lit. β des griechischen Einkommensteuergesetzes sind nur belegte tatsächliche Fahrtkosten steuerfrei. Die €0,20/km, die in Vergleichstabellen auftauchen, gelten seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich im öffentlichen Dienst (Ν.5045/2023 Art. 26).
Tipps für grenzüberschreitende Dienstreisen
Wer regelmäßig in mehreren europäischen Ländern dienstlich unterwegs ist, steht vor praktischen Herausforderungen:
Welcher Satz gilt? Grundsätzlich richtet sich die steuerliche Behandlung nach dem Land, in dem die Steuererklärung abgegeben wird — nicht nach dem Land, in dem die Fahrt stattfindet. Ein in Deutschland steuerlich ansässiger Arbeitnehmer setzt auch für Dienstfahrten in Frankreich oder Österreich den deutschen Satz von €0,30/km an.
Arbeitgeber-Erstattung vs. steuerlicher Abzug: Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet, ist der relevante Satz der steuerfreie Höchstbetrag des Beschäftigungslandes. Wird darüber hinaus erstattet, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Wird weniger erstattet, kann die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Währungsumrechnung dokumentieren: Bei Fahrten in Nicht-Euro-Ländern (Großbritannien, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, Island, Polen, Tschechien, Ungarn) sollte der Wechselkurs am Reisetag dokumentiert werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel den EZB-Referenzkurs.
Separate Erfassung pro Land: Auch wenn der deutsche Pauschalsatz gilt, empfiehlt sich eine Aufschlüsselung nach Einsatzland. Bei Betriebsprüfungen werden grenzüberschreitende Fahrten erfahrungsgemäß genauer unter die Lupe genommen.
Entsendungen und Doppelbesteuerungsabkommen: Bei längerfristigen Entsendungen ins Ausland können sich die Regeln ändern. Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Land arbeitet, wird dort möglicherweise steuerpflichtig — und es gelten dann die dortigen Pauschalen. In diesem Fall ist steuerliche Beratung unerlässlich.
Mautgebühren und Vignetten: In vielen europäischen Ländern (Österreich, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn) fallen Mautgebühren oder Vignettenkosten an, die zusätzlich zur Kilometerpauschale als Reisekosten absetzbar sind. Diese sollten separat erfasst und belegt werden.
Automatisch tracken statt manuell schätzen
Die Vielfalt der europäischen Systeme zeigt: Wer grenzüberschreitend oder auch nur innerhalb Deutschlands dienstlich fährt, braucht eine lückenlose Dokumentation pro Fahrt. Manuelle Einträge in Excel-Tabellen oder nachträgliche Schätzungen am Jahresende reichen bei einer Prüfung nicht aus.
MileTrack erkennt Fahrten automatisch, klassifiziert sie als dienstlich, Pendeln oder privat und berechnet die steuerrelevanten Beträge nach dem Recht des jeweiligen Landes. Alle Fahrten werden mit Zeitstempel, Route und Kilometerangabe gespeichert — exportfertig für die Steuererklärung oder die Reisekostenabrechnung.
Für die deutsche Behandlung von Elektrofahrzeugen — Entfernungspauschale, 0,25%-Dienstwagenregel, THG-Quote und Ladekosten — siehe den ausführlichen Beitrag zu Elektroauto und Kilometerpauschale 2026: Steuervorteile, Dienstwagen und Ladekosten.
Zur deutschen Produktseite: miletrack.app/de-de.
Fazit
Die Kilometerpauschale für Dienstreisen in Deutschland liegt mit €0,30/km im europäischen Mittelfeld. Island (€1,02), die Schweiz (€0,79), Finnland (€0,55), Österreich, Kroatien und Estland (je €0,50) sowie Belgien (€0,4761) bieten deutlich mehr, während Schweden (~€0,22), die Niederlande (€0,25) und Spanien (€0,26) darunter liegen. Der seit 2004 unveränderte deutsche Satz hat real an Kaufkraft verloren — inflationsbereinigt wären heute etwa €0,42 angemessen.
Bei der Pendlerbehandlung ist Deutschland mit der Entfernungspauschale (seit 2026 einheitlich €0,38/km ab dem ersten Kilometer) international gesehen großzügig — viele Länder bieten für den Arbeitsweg gar keinen Steuerabzug. Kurios bleibt, dass der Pendelkilometer damit höher bewertet ist als der Dienstreisekilometer (€0,30).
Für Unternehmen und Selbständige mit europäischen Dienstreisen gilt: Den richtigen Satz kennen ist wichtig, aber saubere Dokumentation pro Fahrt ist entscheidend. Die Pauschale nützt nur, wer sie nachweisbar belegen kann.
Steuerhinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die genannten Sätze entsprechen dem Stand 18. September 2026 — vor der Steuererklärung die aktuelle Fassung der jeweiligen Finanzbehörde prüfen.
Aktualitätshinweis
Sätze anhand offizieller Quellen geprüft (Stand 18. September 2026). Änderungen möglich — bitte vor der Steuererklärung die aktuelle Fassung der jeweiligen Finanzbehörde prüfen.
Offizielle Quellen
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Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen in Deutschland 2026?
Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw beträgt weiterhin €0,30/km. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg ist davon getrennt und beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich €0,38 pro Kilometer der einfachen Entfernung — ab dem ersten Kilometer.
Welches europäische Land hat die höchste Kilometerpauschale?
Island — umgerechnet rund €1,02/km in der obersten Stufe, deutlich vor der Schweiz (CHF 0,75, rund €0,79). Unter den Euro-Ländern führt Finnland mit €0,55/km, gefolgt von Österreich, Kroatien und Estland mit jeweils €0,50/km und Belgien mit €0,4761/km (indexiert, Stand Juli 2026).
Gilt die Kilometerpauschale auch für Elektroautos?
In den meisten Ländern ja — der pauschale Satz gilt unabhängig vom Antrieb. Frankreich gewährt einen Aufschlag von 20 % für E-Fahrzeuge auf den barème kilométrique.
Ist der Arbeitsweg in anderen Ländern absetzbar?
Teilweise. Norwegen, Schweden, Dänemark, Österreich, Slowenien, Frankreich und die Schweiz kennen Pendlerabzüge, fast immer mit Eigenanteil oder Deckel. Finnland rechnet den Abzug nach dem günstigsten Verkehrsmittel, nicht nach gefahrenen Kilometern. In Deutschland läuft das über die Entfernungspauschale separat.
