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Kilometerpauschale Rechner 2026: Formel, Beispiele und Höchstbetrag
Die Kilometerpauschale 2026 mit neuer Formel (0,38 € ab km 1), vier konkreten Rechenbeispielen und allen Sonderregeln für Höchstbetrag und Arbeitstage.
Eigene Pauschale berechnen
Der Arbeitsweg zählt die einfache Entfernung pro Arbeitstag, die Dienstfahrt die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Seit 2026 sind das zwei verschiedene Sätze.
Homeoffice-Tage zählen nicht als Arbeitstage — für sie gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag.
Die Kilometerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland der größte Einzelposten bei den Werbungskosten. Laut Statistischem Bundesamt pendeln rund 13,4 Millionen Arbeitnehmer täglich mindestens 25 Kilometer zur Arbeit. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Rechnung einfacher geworden: Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung — die alte Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist abgeschafft.
Dieser Artikel erklärt die exakte Formel, rechnet vier Beispiele vollständig durch, klärt die Sonderregeln zu Höchstbetrag und Arbeitstagen und zeigt, wie sich Fehler bei der Berechnung vermeiden lassen.
Gesetzliche Grundlage
Die Entfernungspauschale ist in §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt. Die erhöhte Pauschale von 38 Cent gab es seit 2021 nur ab dem 21. Kilometer (eingeführt mit dem Klimaschutzprogramm 2030, befristet bis Ende 2026). Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde sie zum 1. Januar 2026 auf alle Entfernungskilometer ausgeweitet und entfristet.
Die zentralen Regeln im Überblick:
- Es zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht Hin- und Rückfahrt
- Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — Auto, Fahrrad, Bus, Bahn, zu Fuß oder Fahrgemeinschaft
- Es zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeit. Eine längere Strecke wird nur anerkannt, wenn sie “offensichtlich verkehrsgünstiger” ist und regelmäßig genutzt wird (§9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG)
- Die Pauschale gibt es pro Arbeitstag, an dem tatsächlich zur Arbeit gefahren wurde
- Nur Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte — nicht zu Kunden, Baustellen oder anderen auswärtigen Einsatzorten (das sind Dienstreisen mit eigenen Regeln)
Die Formel für 2026
Die Berechnung ist seit 2026 einstufig:
Einfache Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 € = Entfernungspauschale
Zum Vergleich — Steuerjahr 2025 (relevant für die Erklärung, die Sie 2026 abgeben):
Entfernung (max. 20 km) × Arbeitstage × 0,30 € + (Entfernung − 20 km) × Arbeitstage × 0,38 €
Wer für 2026 versehentlich noch mit der alten Staffelung rechnet, verschenkt pro Arbeitstag 8 Cent auf jeden der ersten 20 Kilometer — bei 230 Arbeitstagen und mindestens 20 km Pendelstrecke sind das 368 € im Jahr.
Vier durchgerechnete Beispiele
Beispiel 1: 12 km einfache Strecke
Ein Büroangestellter wohnt 12 km von seinem Arbeitsplatz entfernt und arbeitet an 230 Tagen im Jahr (5-Tage-Woche, 30 Tage Urlaub, Feiertage).
- Berechnung: 12 × 230 × 0,38 € = 1.048,80 €
- Zum Vergleich nach alter Staffelung (2025): 12 × 230 × 0,30 € = 828,00 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das eine Steuerersparnis von ca. 367 €. Kurzpendler sind die größten Gewinner der Reform — ihre gesamte Strecke war bisher niedriger bewertet.
Beispiel 2: 25 km einfache Strecke
Eine Sachbearbeiterin fährt 25 km zur Arbeit, ebenfalls 230 Arbeitstage.
- Berechnung: 25 × 230 × 0,38 € = 2.185,00 €
- Zum Vergleich 2025: 20 × 230 × 0,30 € + 5 × 230 × 0,38 € = 1.817,00 €
Die Reform bringt ihr 368 € mehr Werbungskosten pro Jahr.
Beispiel 3: 40 km einfache Strecke
Ein Ingenieur pendelt 40 km von einem Vorort in die Innenstadt, 230 Arbeitstage.
- Berechnung: 40 × 230 × 0,38 € = 3.496,00 €
Bei 42 % Grenzsteuersatz: Steuerersparnis von ca. 1.468 €. Das deckt einen Großteil der jährlichen Spritkosten.
Beispiel 4: 60 km einfache Strecke
Eine Teamleiterin hat einen Fernpendlerweg von 60 km und fährt an 230 Tagen mit dem eigenen Auto.
- Berechnung: 60 × 230 × 0,38 € = 5.244,00 €
Dieser Betrag liegt über dem Höchstbetrag von 4.500 €. Da sie mit dem eigenen Pkw fährt, greift der Höchstbetrag nicht (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Sie kann die vollen 5.244 € ansetzen.
Höchstbetrag: Wann die Pauschale gedeckelt ist
Die Entfernungspauschale ist nach §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auf 4.500 € pro Jahr begrenzt — allerdings nur in bestimmten Fällen. Die Deckelung betrifft nicht alle Pendler gleichermaßen. Durch den höheren Satz erreichen 2026 deutlich mehr Pendler die Grenze: rechnerisch schon ab etwa 52 Entfernungskilometern (52 × 230 × 0,38 € ≈ 4.545 €).
Kein Höchstbetrag (unbegrenzt absetzbar):
- Fahrten mit dem eigenen Pkw (egal ob Verbrenner, Elektro oder Hybrid)
- Fahrten mit dem Dienstwagen, wenn der Arbeitnehmer die Kosten teilweise selbst trägt
- Voraussetzung: Die tatsächliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs muss bei Nachfrage des Finanzamts glaubhaft gemacht werden können (z.B. durch ein Fahrtenbuch oder Tankquittungen)
In Beispiel 4 (5.244 €) wird der volle Betrag anerkannt, weil die Arbeitnehmerin mit dem eigenen Auto fährt und dies nachweisen kann.
Höchstbetrag von 4.500 € greift bei:
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Kostennachweis
- Fahrten als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft (der Mitfahrer bekommt nur bis 4.500 €, der Fahrer ist nicht begrenzt)
- Fahrten mit Motorrad, Moped oder Fahrrad
- Fahrten zu Fuß
Ausnahme: Tatsächliche Kosten bei ÖPNV
Wer mit der Bahn fährt und die tatsächlichen Ticketkosten nachweist (z.B. Jahresabo, Monatskarten, Einzelfahrscheine), kann auch über 4.500 € absetzen — sofern die tatsächlichen Kosten höher sind als die berechnete Pauschale. Das Finanzamt gewährt dann den höheren Betrag.
Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer fährt 65 km mit der Bahn zur Arbeit (230 Arbeitstage):
- Rechnerische Pauschale: 65 × 230 × 0,38 € = 5.681 €
- Ohne Kostennachweis: gedeckelt auf 4.500 € — er verschenkt 1.181 €
- Mit Nachweis (Jahresticket der Bahn: 5.800 €): die tatsächlichen 5.800 € werden angesetzt
- Mit Nachweis (Jahresticket: 4.200 €): die rechnerische Pauschale ist höher, also werden 4.500 € angesetzt (Deckelung greift, aber besser als 4.200 €)
Fazit: Fernpendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, sollten alle Tickets aufbewahren und die günstigere Variante (Pauschale vs. tatsächliche Kosten) prüfen.
Arbeitstage richtig berechnen
Die Anzahl der Arbeitstage ist der zweite entscheidende Faktor in der Formel — und ein häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das Finanzamt akzeptiert folgende Richtwerte:
| Arbeitswoche | Arbeitstage/Jahr | Berechnung |
|---|---|---|
| 5-Tage-Woche | 230 Tage | 52 Wochen × 5 = 260 − 30 Urlaub − 10 Feiertage ≈ 220–230 |
| 6-Tage-Woche | 280 Tage | 52 Wochen × 6 = 312 − 30 Urlaub − 12 Feiertage ≈ 270–280 |
Diese Werte sind Richtwerte, keine festen Grenzen. Das Finanzamt kann bei auffälligen Angaben die tatsächlichen Arbeitstage nachprüfen. Abzuziehen sind:
- Urlaubstage: gesetzlich mindestens 20, in der Praxis häufig 28–30
- Krankheitstage: müssen von den Arbeitstagen abgezogen werden. Wer 15 Tage krank war, hat nur 215 statt 230 Arbeitstage.
- Homeoffice-Tage: seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale statt Entfernungspauschale (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Pro Homeoffice-Tag können 6 € angesetzt werden, maximal 1.260 € (= 210 Tage). An diesen Tagen entfällt die Entfernungspauschale.
- Feiertage am Arbeitsort: je nach Bundesland 9–13 Feiertage pro Jahr
- Fortbildungstage an anderen Orten: nicht als Pendeln, sondern ggf. als Dienstreise absetzbar
Homeoffice-Kombination
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, muss die Arbeitstage am Bürostandort entsprechend reduzieren:
- 5 Tage Büro/Woche: 230 Pendeltage → Entfernungspauschale
- 3 Tage Büro + 2 Tage Homeoffice: ca. 138 Pendeltage + ca. 92 Homeoffice-Tage (92 × 6 € = 552 €)
- 2 Tage Büro + 3 Tage Homeoffice: ca. 92 Pendeltage + ca. 138 Homeoffice-Tage (138 × 6 € = 828 €)
Beides kann nebeneinander geltend gemacht werden — Entfernungspauschale für Bürotage, Homeoffice-Pauschale für Heimarbeitstage. Eine doppelte Abrechnung für denselben Tag ist nicht zulässig. Seit der Erhöhung auf 38 Cent kippt der Vergleich früher zugunsten des Bürotags: Ab 16 Entfernungskilometern bringt der Pendeltag (16 × 0,38 € = 6,08 €) mehr als die Homeoffice-Pauschale von 6 €.
Was bei Prüfung erwartet wird
Wenn das Finanzamt die Arbeitstage anzweifelt (bei mehr als 230 Tagen ist das wahrscheinlich), sollten Sie belegen können:
- Arbeitszeitnachweis oder Stundenkonto
- Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers
- Krankmeldungen
- Homeoffice-Vereinbarung oder -Protokoll
Wer keine Belege hat, wird auf die Richtwerte zurückgestuft — auch wenn er tatsächlich mehr gearbeitet hat.
Entfernungspauschale vs. Dienstreise-Kilometer
Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dienstreisen zu anderen Orten werden nach §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG als Reisekosten abgerechnet. Der Unterschied ist erheblich:
| Merkmal | Pendlerpauschale | Dienstreise |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §9(1) S.3 Nr.4 EStG | §9(1) S.3 Nr.4a EStG |
| Strecke | Nur einfache Entfernung | Hin- UND Rückfahrt |
| Satz | 0,38 €/km ab km 1 | 0,30 €/km einheitlich |
| Höchstbetrag | 4.500 € (ohne Pkw-Nachweis) | Keiner |
| Verpflegung | Nein | Ja (14/28 €) |
| Verkehrsmittel | Egal | Egal |
Eine saubere Trennung zwischen Pendeln und Dienstreise ist deshalb entscheidend für die korrekte Berechnung. Fahrten zum Kunden, zur Fortbildung oder zu einer Messe sind keine Pendelfahrten — auch wenn die Strecke ähnlich ist. Mehr dazu im Artikel Pendlerpauschale vs. Dienstreise: Abgrenzung, Steuerregeln und Praxisbeispiele 2026.
Typische Fehler bei der Berechnung
Fünf Fehler, die in der Praxis am häufigsten vorkommen:
-
Steuerjahre vermischen: Für 2026 gilt 0,38 € ab km 1 — für die Erklärung des Jahres 2025 aber noch die Staffelung (0,30 €/0,38 €). Wer den neuen Satz rückwirkend ansetzt, bekommt Post vom Finanzamt; wer 2026 noch alt rechnet, verschenkt bis zu 368 € im Jahr.
-
Hin- und Rückfahrt einrechnen: Die Pauschale gilt nur für die einfache Entfernung. Wer 30 km einfach fährt, setzt 30 km an — nicht 60 km.
-
Arbeitstage übertreiben: 250 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche sind unrealistisch und werden vom Finanzamt korrigiert. Bleibe bei den Richtwerten oder belege höhere Zahlen.
-
Homeoffice-Tage nicht abziehen: Wer 100 Tage im Homeoffice arbeitet, hat nur 130 Pendeltage. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale (100 × 6 € = 600 €).
-
Dienstreisen als Pendeln eintragen: Dienstreisen sind steuerlich oft vorteilhafter (beide Richtungen, keine Deckelung, Verpflegungspauschalen). Wer sie als Pendeln einstuft, verschenkt Geld.
Monatsbasierte Kontrolle statt Jahresend-Panik
Statt die Kilometerpauschale erst im März des Folgejahres zu berechnen, lohnt sich ein monatlicher Rhythmus:
- Arbeitstage des Monats zählen (Urlaub, Krankheit, Homeoffice abziehen)
- Monatliche Pendlerpauschale berechnen
- Ergebnis mit dem tatsächlichen Kilometerstand im Fahrtenbuch abgleichen
- Export archivieren und bei Auffälligkeiten sofort korrigieren
Fehler fallen so innerhalb von Wochen auf — nicht erst beim Steuerbescheid 14 Monate später. Eine Fahrtenbuch App kann diesen monatlichen Abgleich automatisieren.
Verknüpfte Guides
- Kilometerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
- Fahrtenbuch Vorlage kostenlos: Excel und PDF zum Download
- Pendlerpauschale vs. Dienstreise: Abgrenzung, Steuerregeln und Praxisbeispiele 2026
- Kilometerpauschale für E-Autos 2026: 0,38 €/km und alle Extras
- Kilometersteuer für Elektroautos: Was angekündigt ist und was schon gilt
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Steuerhinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
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App kostenlos ladenFAQ
Reicht ein Rechner allein für die Steuererklärung?
Nein. Der Rechner braucht saubere Eingangsdaten — insbesondere die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und die tatsächlichen Arbeitstage. Ohne belastbare Grunddaten sind die Ergebnisse wertlos.
Warum monatlich rechnen statt nur jährlich?
Monatliche Berechnung deckt Fehler früh auf, zum Beispiel wenn sich der Arbeitsweg ändert oder Urlaubs- und Krankheitstage die Arbeitstage-Zahl verändern.
Was ist der häufigste Rechenfehler?
Das falsche Jahr erwischen. Seit 2026 gelten einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer — für die Steuererklärung des Jahres 2025 gilt aber noch die alte Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 km. Wer Satz und Steuerjahr vermischt, rechnet garantiert falsch.
