MileTrackApp kostenlos ladenGratis laden

MileTrack Blog

Kilometergeld Österreich 2026: 0,50 € je Kilometer

Die österreichischen Sätze, die 30.000-km-Grenze und der Grund, warum deutsche Kilometerpauschalen-Seiten für Österreich die falsche Zahl nennen.

Österreichisches Kilometergeld mit 0,50 Euro je Kilometer als Kennzahl

Kilometergeld berechnen

Gefahrene Dienstkilometer eingeben, Fahrzeug wählen, Mitfahrer dazu. Der Rechner deckelt bei 30.000 Kilometern im Kalenderjahr — beim Fahrrad bei 3.000.

Fahrzeug
Steuerfreies Kilometergeld—

Der Weg zwischen Wohnung und Dienstort ist für Arbeitnehmer eine Privatfahrt und gehört nicht in diese Rechnung — dafür gibt es Pendlerpauschale und Pendlereuro.

Die 30.000-Kilometer-Grenze merkt nur, wer den Jahresstand kennt. MileTrack zählt jede Dienstfahrt mit und trennt sie vom Pendelweg.

App kostenlos ladenKostenlos · iPhone · Ohne Konto

Das amtliche Kilometergeld in Österreich beträgt 0,50 € je Kilometer für den Pkw. Das ist die Zahl, die in der Reisekostenabrechnung steht, und sie gilt seit 1. Jänner 2025 unverändert bis heute — davor waren es 0,42 €, angehoben durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025.

Diese Seite existiert, weil Suchergebnisse zum Thema fast durchgehend Deutschland beschreiben. Die deutsche Dienstreisepauschale liegt bei 0,30 € je Kilometer, die deutsche Entfernungspauschale bei 0,38 € ab dem ersten Kilometer — beides Zahlen, die in Österreich nichts erstatten.

Eine Einschränkung vorweg, weil sie die ganze Seite betrifft: das amtliche Kilometergeld ist die Obergrenze dessen, was steuerfrei ausgezahlt werden kann. Es ist kein Anspruch. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, steht im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag — manche zahlen weniger als 0,50 €, manche nichts. Was der Satz regelt, ist die Grenze, bis zu der eine Zahlung abgabenfrei bleibt.

Die Sätze 2026 im Überblick

Fahrzeug Satz je Kilometer gültig seit
Pkw 0,50 € 1. Jänner 2025
Motorfahrrad und Motorrad 0,25 € 1. Juli 2025
Fahrrad 0,25 € 1. Juli 2025
je mitbeförderte Person + 0,15 € 1. Jänner 2025

Der Zwischenschritt in der Mitte des Jahres 2025 wird oft übersehen. Mit 1. Jänner 2025 wurden alle Sätze auf 0,50 € vereinheitlicht, Pkw wie Motorrad wie Fahrrad. Mit 1. Juli 2025 wurden die beiden Zweirad-Sätze wieder halbiert, der Pkw-Satz blieb. Sekundärquellen, die den Stand vom Frühjahr 2025 eingefroren haben, nennen für das Fahrrad deshalb bis heute 0,50 €.

Für eine Abrechnung, die über den 1. Juli 2025 hinausreicht, entscheidet das Datum der einzelnen Fahrt, nicht das Datum der Abrechnung.

Die 30.000-Kilometer-Grenze

Steuerfrei ausgezahlt werden kann das amtliche Kilometergeld für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr. Beim Pkw-Satz ist das die Obergrenze von 15.000 € im Jahr.

Die Grenze läuft pro Kalenderjahr und setzt sich am 1. Jänner zurück. Praktisch heißt das zwei Dinge. Erstens braucht die Abrechnung einen laufenden Jahresstand, sonst merkt niemand, wann die Grenze näherkommt. Zweitens ist die Grenze kein Verbot, mehr zu fahren — sie ist die Grenze dessen, was über diesen Weg steuerfrei bleibt. Ob sich oberhalb davon die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten lohnt, hängt am einzelnen Fahrzeug und ist eine Rechnung, die man aufmachen muss, keine Regel.

Für Fahrräder gilt eine eigene, viel engere Grenze: höchstens 3.000 Kilometer im Kalenderjahr, was bei 0,25 € je Kilometer 750 € im Jahr sind, geltend gemacht über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten. Bis 2024 waren es 1.500 Kilometer. Die 30.000-Kilometer-Grenze hat mit dem Fahrrad nichts zu tun.

Was im Satz schon enthalten ist

Das Kilometergeld ist eine Abgeltung, keine Teilerstattung. Mit den 0,50 € sind abgedeckt:

  • Abschreibung und Wertverlust
  • Treibstoff und Öl
  • Wartung und Reparatur
  • Zusatzausrüstung
  • Versicherungen
  • Steuern und Gebühren
  • Maut, Vignette und Parkgebühren
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ
  • Finanzierungskosten

Diese Positionen lassen sich daneben nicht noch einmal ansetzen. Das ist der häufigste Fehler in selbstgebauten Abrechnungen: Kilometergeld für die Fahrt und zusätzlich der Tankbeleg. Parkgebühren sind der zweithäufigste — sie sehen wie eine separate Auslage aus und sind im Satz schon enthalten.

Der Pendelweg zählt nicht

Für Arbeitnehmer ist der Weg zwischen Wohnung und Dienstort keine Dienstreise — weder im steuerrechtlichen noch im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern eine Privatfahrt. Für den gewöhnlichen Weg ins Büro gibt es deshalb kein Kilometergeld.

Zwei Fälle liegen anders und werden regelmäßig falsch zugeordnet. Fährt eine Monteurin oder ein Servicetechniker morgens von der Wohnung direkt zur Baustelle oder zum Kunden, ohne den Betrieb anzufahren, ist das eine Dienstreise und keine Pendelfahrt. Und bei Telearbeit kann der Weg zum Betriebsstandort je nach Kollektivvertrag oder Vereinbarung als Dienstreise gelten, weil die Wohnung der vereinbarte Arbeitsort ist. Beides hängt an der Vereinbarung, nicht am Steuerrecht — nachsehen, nicht annehmen.

Der Pendelweg läuft in Österreich über ein eigenes Instrument, die Pendlerpauschale samt Pendlereuro, mit eigenen Voraussetzungen zu Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Das ist der schärfste Unterschied zum deutschen System, wo Pendeln und Dienstfahrt über verwandte Kilometerbeträge laufen und deshalb leicht verwechselt werden. Wer aus einer deutschen Quelle kommt, bringt diese Verwechslung mit.

Die Grundabdeckung für den Pendelweg ist dabei nicht die Pendlerpauschale, sondern der Verkehrsabsetzbetrag: er steht allen Arbeitnehmern ohne Antrag zu und deckt den Weg zur Arbeit pauschal ab. Die Pendlerpauschale kommt erst darüber hinaus und nur bei größerer Entfernung dazu.

Sie ist ein Jahresbetrag nach Entfernungsband, kein Satz je Kilometer. Zumutbare öffentliche Verbindung, also das kleine Pendlerpauschale:

einfache Entfernung monatlich jährlich
ab 20 km 58 € 696 €
über 40 km 113 € 1.356 €
über 60 km 168 € 2.016 €

Unzumutbare oder fehlende öffentliche Verbindung, das große Pendlerpauschale:

einfache Entfernung monatlich jährlich
ab 2 km 31 € 372 €
über 20 bis 40 km 123 € 1.476 €
über 40 bis 60 km 214 € 2.568 €
über 60 km 306 € 3.672 €

Beide Tabellen setzen voraus, dass der Weg an mindestens 11 Tagen im Monat zurückgelegt wird. Bei 8 bis 10 Tagen stehen zwei Drittel zu, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel, darunter nichts. Für Teilzeit und Homeoffice ist das die entscheidende Zeile der ganzen Rechnung.

Dazu kommt der Pendlereuro: er beträgt die einfache Entfernung in Kilometern mal 6 € pro Jahr. Bis 2025 war der Faktor 2. Bei 30 Kilometern einfacher Entfernung sind das 180 € im Jahr statt 60 €. Er setzt einen Anspruch auf die Pendlerpauschale voraus und wird nach derselben Tagesstaffel aliquotiert — wer zwei Drittel der Pauschale bekommt, bekommt auch zwei Drittel des Pendlereuros.

Praktisch bedeutet das für das Fahrtenbuch: die Fahrt ins Büro gehört als Privatfahrt erfasst, nicht als Dienstfahrt. Sie fällt nicht weg, sie zählt nur in eine andere Spalte.

Selbständige: Wahlrecht statt Pauschale

Für Selbständige hängt die Abrechnungsart an der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs. Wird das private Kfz zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, bleibt es Privatvermögen, und dann besteht eine Wahl: entweder der anteilige Ansatz der tatsächlichen Kosten oder das amtliche Kilometergeld als Betriebsausgabe. Das Kilometergeld ist hier also eine Vereinfachung, keine Pflicht.

Überwiegt die betriebliche Nutzung, gehört das Fahrzeug ins Betriebsvermögen, und dann sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich — mit allem, was das an Belegsammlung und Abschreibung bedeutet. Die 30.000-Kilometer-Grenze gilt auch für die Betriebsausgabe, nicht nur für die steuerfreie Auszahlung an Arbeitnehmer.

Wer beides ist — angestellt und daneben selbständig — führt deshalb sinnvollerweise getrennte Nachweise, weil dasselbe Fahrzeug in den beiden Rollen unterschiedlich behandelt wird.

Österreich und Deutschland im Vergleich

Österreich Deutschland
Dienstfahrt mit privatem Pkw 0,50 €/km 0,30 €/km
Pendelweg Pendlerpauschale und Pendlereuro 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
Jahresgrenze für den Pauschalsatz 30.000 km keine entsprechende Kilometergrenze
Mitfahrer + 0,15 €/km kein eigener steuerfreier Satz im EStG

Auf 10.000 Dienstkilometer gerechnet sind das 5.000 € in Österreich gegen 3.000 € in Deutschland. Der Unterschied von 2.000 € ist der Grund, warum die Verwechslung der beiden Systeme kein Detail ist.

Nachweis: was das Fahrtenbuch tragen muss

Vorgeschrieben ist die genaue fortlaufende Führung eines Fahrtenbuchs oder eines anderen gleichwertigen Nachweises, etwa einer Reisekostenabrechnung. Welche Angaben das Fahrtenbuch tragen muss, ist dabei benannt — das Unternehmensserviceportal des Bundes führt für Fahrtkosten bei Dienstreisen auf:

  1. Datum der Fahrt
  2. Ausgangs- und Zielpunkt
  3. Zweck der Fahrt, konkret benannt
  4. Kilometerstand
  5. Gefahrene Kilometer

Der vierte Punkt ist der, der in selbstgebauten Vorlagen am häufigsten fehlt. Der Kilometerstand macht die Aufzeichnung überprüfbar: ohne ihn lässt sich nicht zeigen, dass die eingetragenen Fahrten zusammen den Weg des Fahrzeugs ergeben.

Dazu kommt eine Anforderung, die über einzelne Felder hinausgeht: aufgezeichnet werden alle Fahrten, auch die privaten, und die Kilometer werden in betrieblich und privat getrennt. Für private Fahrten muss kein Zweck angegeben werden — aber auftauchen müssen sie. Ein Fahrtenbuch, das nur die Dienstfahrten kennt, ist kein lückenloser Nachweis. Ein Fahrzeugfeld gehört dazu, sobald mehr als ein Fahrzeug im Einsatz ist.

Und zwei Eigenschaften, die kein Feld sind, aber über den Nachweis entscheiden: fortlaufend und zeitnah. Ein Fahrtenbuch mit Lücken und ein Fahrtenbuch, das im Dezember für das ganze Jahr entsteht, sind beide angreifbar — das erste, weil es unvollständig ist, das zweite, weil geschätzte Kilometer wie geschätzte Kilometer aussehen.

Ein Punkt, der Vorlagen betrifft: die WKO weist für Ein-Personen-Unternehmen darauf hin, dass in Excel geführte Fahrtenbücher nicht anerkannt werden, weil sich Einträge nachträglich ändern lassen, ohne dass es sichtbar wird. Eine Tabelle ist brauchbar, um zu rechnen und abzurechnen. Als Fahrtenbuch selbst braucht es eine Form, die nachträgliche Änderungen festhält — ein gebundenes Buch oder eine App, die Einträge unveränderlich speichert.

Fahrtenbuch in der Praxis: MileTrack zeichnet Fahrten auf dem iPhone automatisch auf, auch die privaten, trennt Dienstfahrt, Pendelweg und Privatfahrt und überschreibt nichts stillschweigend: Jede nachträgliche Änderung wird mit Zeitpunkt und Grund protokolliert. Exportiert wird als PDF, CSV oder XLSX mit Kilometerstand. Derzeit kostenlos. MileTrack im App Store

Rechenbeispiele

8.000 Dienstkilometer mit dem Pkw. 8.000 × 0,50 € = 4.000 €. Unter der Jahresgrenze, voll steuerfrei auszahlbar.

30.000 Dienstkilometer mit dem Pkw. 30.000 × 0,50 € = 15.000 €. Genau an der Grenze.

34.000 Dienstkilometer mit dem Pkw. Steuerfrei bleiben 30.000 × 0,50 € = 15.000 €. Die weiteren 4.000 Kilometer deckt das amtliche Kilometergeld nicht mehr ab. Bei dieser Fahrleistung lohnt der Vergleich mit den tatsächlichen Kosten.

600 Kilometer mit einer mitbeförderten Person. 600 × (0,50 € + 0,15 €) = 600 × 0,65 € = 390 €.

2.000 Kilometer mit dem Motorrad. 2.000 × 0,25 € = 500 €. Mit dem Satz, der bis 30. Juni 2025 galt, wären es 1.000 € gewesen — derselbe Weg, doppelter Betrag, anderes Halbjahr.

Weiterführende Guides

MileTrack erfasst jede Fahrt automatisch, trennt Dienstfahrt, Pendelweg und Privatfahrt per Wisch und rechnet mit dem Satz des eingestellten Landes — für Österreich also mit 0,50 € und der 30.000-Kilometer-Grenze. Kostenlos im App Store.

Steuerhinweis: redaktionelle Information, keine Steuerberatung.

Aktualitätshinweis

Sätze und Grenzen geprüft an der BMF-Seite zum amtlichen Kilometergeld und an der WKO-Darstellung zur Fahrtkostenvergütung (Stand Oktober 2026). Kollektivverträge und betriebliche Reisekostenregelungen können abweichen — prüfen Sie Ihre eigene Regelung.

Offizielle Quellen

Fahrtenbuch nicht mehr von Hand nachbauen

MileTrack erkennt Fahrten automatisch, trennt dienstlich, Pendeln und privat und exportiert finanzamtstaugliche PDF-, CSV- und XLSX-Dateien. Kostenlos fürs iPhone, ohne Konto.

FAQ

Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich 2026?

Für den Pkw 0,50 € je gefahrenem Kilometer, und zwar seit 1. Jänner 2025. Für Motorräder und Fahrräder 0,25 € je Kilometer seit 1. Juli 2025, davor ein halbes Jahr lang 0,50 €. Für jede mitbeförderte Person zusätzlich 0,15 € je Kilometer. In 2026 ist keiner dieser Sätze verändert worden.

Warum nennen viele Seiten 0,30 € als Kilometergeld?

Weil sie Deutschland beschreiben. Die deutsche Dienstreisepauschale liegt bei 0,30 € je Kilometer, der österreichische Satz bei 0,50 €. Beide sind Obergrenzen für die steuerfreie Auszahlung, nicht Beträge, die automatisch zustehen — was tatsächlich gezahlt wird, steht im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag.

Bis zu wie vielen Kilometern bleibt das Kilometergeld steuerfrei?

Bis 30.000 Kilometer im Kalenderjahr. Beim Pkw-Satz von 0,50 € entspricht das 15.000 € steuerfreier Auszahlung. Fahrten darüber hinaus sind über das amtliche Kilometergeld nicht mehr steuerfrei abgedeckt.

Kann ich den Weg zur Arbeit über das Kilometergeld abrechnen?

Für den gewöhnlichen Weg ins Büro nicht — der ist weder steuerrechtlich noch arbeitsrechtlich eine Dienstreise, sondern eine Privatfahrt, und läuft über Verkehrsabsetzbetrag, Pendlerpauschale und Pendlereuro. Anders liegt es, wenn die Fahrt von der Wohnung direkt zum Kunden oder zur Baustelle geht, ohne den Betrieb anzufahren, und bei Telearbeit je nach Kollektivvertrag oder Vereinbarung.

Wie hoch ist das Kilometergeld für das Fahrrad?

0,25 € je Kilometer seit 1. Juli 2025. Davor, ab 1. Jänner 2025, waren es 0,50 €. Das BMF nennt für Fahrräder außerdem eine Grenze von 3.000 Kilometern im Kalenderjahr, die über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Welche Kosten deckt das amtliche Kilometergeld ab?

Abschreibung und Wertverlust, Treibstoff und Öl, Wartung und Reparatur, Zusatzausrüstung, Versicherungen, Steuern und Gebühren, Maut sowie Finanzierungskosten. Mit dem Satz sind diese Positionen abgegolten — sie lassen sich nicht zusätzlich ansetzen.

Was muss ein Fahrtenbuch in Österreich enthalten?

Datum, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt, Kilometerstand und gefahrene Kilometer. Aufzuzeichnen sind alle Fahrten, auch die privaten, mit Trennung in betriebliche und private Kilometer; für Privatfahrten ist kein Zweck nötig. Entscheidend ist, dass die Führung fortlaufend und zeitnah erfolgt.

Gilt für Selbständige dasselbe?

Nicht ganz. Wird das private Kfz zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, besteht ein Wahlrecht zwischen den anteiligen tatsächlichen Kosten und dem amtlichen Kilometergeld als Betriebsausgabe. Überwiegt die betriebliche Nutzung, gehört das Fahrzeug ins Betriebsvermögen und es sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Die 30.000-Kilometer-Grenze gilt auch für die Betriebsausgabe.